AGB
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Strauch Automobile GmbH
Wormser Str. 5-7 64625 Bensheim Tel.: 06251 - 33 90 Fax: 06251 - 67 793 Geschäftsbedingungen für den Fernabsatz, Stand 05.05.2009: I. Vertragsabschluss 1. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn dieser, vom Käufer unterschrieben, beim Verkäufer, der Fa. Strauch-Automobile GmbH eingegangen und schriftlich gegenbestätigt wurde oder die Lieferung ausgeführt ist. Bestellungen werden erst schriftlich gegenbestätigt, wenn der Verkäuferin die Selbstbelieferungsanzeige des Lieferanten schriftlich vorliegt. 2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. 3. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. 4. Rückgaberecht nach Fernabsatzgesetz: Bei Kaufverträgen, die nicht vor Ort (übers Internet, per Fax, per Post) abgeschlossen werden, hat der Käufer ein Rückgaberecht (auch wenn der PKW selbst abgeholt wird). Innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Bestellung kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. (Gilt nicht bei verbindlichen Bestellungen von Kfz-Händlern). Das Rückgaberecht wird durch ein Rücknahmeverlangen ausgeübt, welches per Mail, Fax oder Brief erfolgen muss. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Durch die Auslieferung und Zulassung des Kraftfahrzeugs entsteht regelmäßig ein Wertverlust in Höhe von 20%. Im Falle des Widerrufs und der daraus folgenden Rückabwicklung muss der Käufer die Wertminderung tragen. Diese Rechtsfolge kann nur vermieden werden, wenn die Zulassung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgt. II. Preise 1. Die Preise der Fahrzeuge sind Endpreise ohne Skonto oder sonstigen Nachlässen inkl. 19% Mehrwertsteuer, Überführung frei Bensheim, deutschem Kfz-Brief, sowie technischer Aufbereitung. Bei Auslandsgeschäften versteht sich der Kaufpreis immer inklusive Mwst. Eine Nettofakturierung innerhalb der EU-Staaten kann nur ausschließlich bei Geschäftskunden mit Umst.-ID-Nr. und auch nur dann akzeptiert werden, wenn dies vorher vereinbart und bei Vertragsabschluß schriftlich niedergelegt wurde und alle steuerlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine vereinbarte Nettofakturierung fällt weg, wenn nach der Bestellung bekannt wird, dass steuerliche Vorraussetzungen nicht mehr gegeben sind. 2. Bei Lieferzeiten von über 4 Monaten, werden inzwischen eingetretene Preiserhöhungen der Hersteller mit beiliegendem Beweis an den Käufer weitergegeben, es sei denn dies wäre vorher schriftlich ausgeschlossen worden. III. Zahlung 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Anzahlung vor Fahrzeugübergabe ist nur für Fahrzeuge ab einer Kaufsumme oberhalb 20.000,- EUR oder bei speziell konfigurierten Fahrzeugen erforderlich. Bei Vorlage einer Bank-Akkreditierung (Bedingungslose Zahlungsgarantie durch die Bank bei Bereitstellungsanzeige) wird auf die Anzahlung verzichtet. 2. Zahlungsbedingungen: a) Banküberweisung: Im Falle einer Banküberweisung muss der zu überweisende Betrag spätestens 3 Tage vor Fahrzeugübergabe auf unserem Konto eingegangen sein. Unsere Bankverbindung: Volksbank Groß Gerau, BLZ 508 925 00, Konto-Nr. 911 59 015, Kontoinhaber: Strauch Automobile GmbH. b) bestätigter Landeszentralbankscheck (LZB-Scheck) c) Barzahlung bei Abholung des Fahrzeugs 3. Sollte das Fahrzeug durch den Käufer über die Fa. Strauch Automobile GmbH finanziert oder geleast werden, erfolgt die Zahlung durch den Finanzierungs-/Leasingpartner der Fa. Strauch Automobile GmbH. Voraussetzung für die Bestellungsannahme und Übergabe des KFZ durch die Fa. Strauch Automobile GmbH ist ein zustandegekommener Finanzierungs-, bzw. Leasingvertrag. IV. Lieferung und Abnahme 1. Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich und schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträglich Vertragsabänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren. 2. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferant eingetretene Betriebsstörungen, z. B. durch Exportstop, Auslieferstop an Wiederverkäufer, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. 3. Bei Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins von mehr als sechs Wochen muss der Käufer dem Verkäufer eine Nachfrist von weiteren maximal zwei Wochen zugestehen. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass die Schadstoffnorm in der EU grundsätzlich Euro 4 entspricht. Ist im Kaufvertrag keine andere Schadstoffnorm schriftlich zugesichert, gilt immer Euro 4. 5. Eine Überführung mit den roten Überführungskennzeichen der Firma Strauch Automobile GmbH ist gegen ein Pfand von EUR 300,- zu erbringen. Um den Missbrauch der Kennzeichen zu vermeiden, verpflichtet sich der Käufer diese nach Gebrauch, innerhalb von 24 Stunden (bei Überführung am Samstag 48 Stunden) per Euro-Express an uns zurückzusenden (der Postbeleg dient als Beweis). Wird die Frist überschritten wird bei Rückzahlung des Pfandgeldes ein Entgelt von EUR 50,-/Tag der Überschreitung berechnet. Das restliche Pfandgeld wird zurücküberwiesen. 6. Die Kfz-Zulassungskosten hat grundsätzlich der Kunde zu tragen. Dazu gehören auch die Kosten für die KFZ-Kennzeichen und Wunschkennzeichen. Sofern der Kunde die Zulassung nicht selbst vornehmen möchte, kann er den Kostenpflichtigen Service über unseren Zulassungsdienst in Anspruch nehmen. Die Kosten für den jeweiligen Zulassungsbezirk sind beim Verkäufer zu erfragen. 7. Die Fahrzeuge werden grundsätzlich mit COC-Dokument (Certificate of Conformity) geliefert. Nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises wird das Originaldokument ausgehändigt. 8. Das von einem autorisierten Vertragshändler abgestempelte Garantie- bzw. Inspektionsscheckheft ist im Lieferumfang enthalten und wird nach Eingang des Zulassungsnachweises auf den Endkunden (Kopie Fahrzeugschein) vom Lieferant beschafft u. an den Käufer weitergegeben. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Selbstverständlich ist dieses Serviceheft immer in der Sprache des Fahrzeug-Herkunftslandes gedruckt. 9. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von vier Tagen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die vertraglichen Leistungen abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15 % des Kaufpreises zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Das gleiche gilt, wenn der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert. V. Eigentumsvorbehalt Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Erweiterter Eigentumsvorbehalt, auch bei zwischenzeitlichem Weiterverkauf durch den Käufer. VI. Widerruf Widerruf siehe Ende der AGB unter VIII. VII. Haftung Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossenen Versicherung ( ausgenommen Summenversicherung ) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. IIX. Gewährleistung 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln an Neufahrzeugen verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Auslieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit handelt. Für Gebrauchtfahrzeuge gilt ebenfalls eine Sachmängelhaftung nach den gesetzlichen Vorschriften von längstens einem Jahr. 2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller oder Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon schriftlich zu unterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller oder Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. Bei Gebrauchtfahrzeugen ist der Kunde verpflichtet, den Sachmangel unverzüglich beim Verkäufer anzuzeigen. Der Verkäufer entscheided dann, ob er selbst den Sachmangel instandsetzt oder jemanden mit der Reparatur beauftragt. c) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. 3. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Fehler oder Schaden am Kaufgegenstand durch einen der nachfolgenden Umstände entstanden ist: a) natürliche Abnutzung b) unsachgemäße oder missbräuchliche Behandlung oder Überbeanspruchung, z.B. Motorsportzwecke. c) Einbau von Teilen, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat. d) Veränderung in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise. e) Wartung in einer nicht autorisierten Werkstatt oder Missachtung der Wartungs- und Pflegevorschriften. IX. Gerichtsstand 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel - und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers 64625 Bensheim. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Ich habe die AGB des Anbieters gelesen und bin damit einverstanden. Insbesondere habe ich die Hinweise über das Bestehen eines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts sowie von den Bedingungen hierfür zur Kenntnis genommen.
Ort:................................................Datum: ................................. ................................................................................................... Stempel (falls vorhanden) und Unterschrift des Käufers Zu VIII. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Dies gilt auch für Artikel, die als Gebrauchtwaren oder als 2. Wahl ausgewiesen werden! Der Widerruf ist zu richten an: Strauch Automobile GmbH Wormser Str. 5-7 D-64625 Bensheim Tel.: 0049 (0)6251 - 3390 Fax: 0049 (0)6251 - 67793Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt. Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen und Fahrzeuge werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Besondere Hinweise Beachten Sie bitte unsere zusätzlichen Hinweise zur Rücksendung. Ort:................................................Datum: .................................. ................................................................................................... Stempel (falls vorhanden) und Unterschrift des Käufers
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 5. Mai 2009 ) |