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Allgemeine Geschäfts­bedingun­gen

Strauch Automobile GmbH
Wormser Str. 5, 64625 Bensheim, Tel.: 06251 - 33 90, Fax: 06251 - 67 793

Sehr geehrter Interessent,

aufgrund der jetzigen Novellierung des Fernabsatzgesetzes, haben wir beschlossen vorerst keinen Fernabsatz mehr anzubieten, bis alle rechtlichen Grundlagen dazu bei uns neu geschaffen worden sind. Unser Internetangebot, wo Sie es auch immer finden werden, 
dient nur noch Ihrer Information über unser Lieferprogramm. 
Am Telefon oder über sämtliche elektronische Medien (Email, Fax, Internet, usw.) findet kein Verkauf, sondern lediglich Beratung statt.
Um einen Kauf zu tätigen ist in unseren Verkaufsräumen in Bensheim ein schriftlicher Bestellantrag (kurz: Bestellung) abzuschließen. 
Wir danken für Ihr Verständnis.
In unseren Bestellanträgen für Neufahrzeuge, Tageszulassungen und Vorführwagen kommen ab dem 29.01.2019 die nachstehenden AGB zur Anwendung:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Strauch Automobile GmbH

  • §1. Geltungsbereich und Allgemeines:

    Die nachstehenden AGB gelten für den Verkauf von Neuwagen, Fahrzeugen mit Tageszulassung u. Gebrauchtwagen an unsere privaten und gewerblichen Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als verbindlich an. Es gelten ausschließlich die AGB des Verkäufers. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung zum Vertragsinhalt.

  • §2. Vertragsabschluss:

    1. Die Fahrzeugangebote des Verkäufers sind freibleibend und der Zwischenverkauf vorbehalten.
    2. Ein Vertrag mit dem Verkäufer kommt nach Maßgabe der folgenden Regelungen zustande:
      1. Auf Konkrete Anfrage des Käufers erhält dieser einen Bestellauftrag (Bestellung) vom Verkäufer.
      2. Mit der Unterzeichnung des Bestellauftrages (Bestellung) durch den Käufer erhält der Verkäufer einen verbindlichen Bestellauftrag.
      3. Der Kaufvertrag ist seitens des Verkäufers erst dann zustande gekommen, wenn das Fahrzeug im Lager des Verkäufers vorrätig ist und er dem Käufer eine Bestellannahme (verbindliche Bestellung) versendet hat. Wenn das Fahrzeug nicht im Lager des Verkäufers vorrätig sein sollte, wird es bei seinem Lieferanten bestellt und bei Belieferung von seinem Lieferanten dem Käufer die Bestellannahme (verbindliche Bestellung) versendet.
  • §3. Lieferzeiten / Lieferung / Lieferverzug/Schadenersatz:

    Lieferzeitangaben sind unverbindliche Angaben des Lieferanten des Verkäufers, die der Verkäufer unverbindlich an den Käufer weitergibt. Wird der Verkäufer an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihm oder bei seinem Lieferanten, z.B. durch Verkehrsstörungen, Streik, Modellwechsel, Produktionsstörungen jeglicher Art usw. verhindert, verlängert sich die Lieferfrist um weitere angemessene 6 Wochen. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er den Verkäufer bis spätestens vor Ablauf der verlängerten Frist schriftlich in Verzug setzt. Wenn der Käufer es versäumt den Verkäufer bis spätestens vor Ablauf der verlängerten Frist schriftlich in Verzug zu setzen, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Bestellung weiter aufrechterhalten will und die Bestellung wird immer um 4 weitere Wochen verlängert, bis der Käufer vor Ablauf  von weiteren 4 Wochen den Verkäufer in Verzug setzt. Der Rücktritt muss vom Käufer schriftlich auf dem Postwege oder per Fax an die 06251-67793 versendet werden. Wird dem Verkäufer die Vertragserfüllung aus oben genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, wird der Verkäufer von seiner Lieferfrist frei und wird den Käufer umgehend darüber informieren  und eine ggf. bereits erfolgte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer wegen Verzuges oder Nichterfüllung und/oder einer leichten Pflichtverletzung des Verkäufers, seines Erfüllungsgehilfen oder seines Vertreters sind (ausgenommen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) ausgeschlossen. Der Käufer kann dann vom Vertrag zurücktreten und seine Leistung (z.B. Anzahlung) zurückfordern. Ein Schadens- oder Aufwendungsersatzanspruch des Käufers besteht nur in dem hier dargestellten Umfang.

  • §4. Übergabearbeiten:

    Erst nach dem sicheren Eintreffen des Fahrzeuges kann die Werkstattplanung für evtl. Zubehörmontage (AHK, nachträgliche Sitzheizungsmontage, vereinbarte Endreinigungen, etc.) vorgenommen werden. Je nach Auslastung der Werkstatt kann sich die benötigte Zeit zur angegebenen Lieferzeit hinzuaddieren. Mo-Fr. nach 17:00 Uhr und ganztägig an Samstagen findet keine Fahrzeugauslieferung an Kunden statt, weil wir in diesen Zeiten personell schlechter aufgestellt sind.

  • §5. Eigentumsvorbehalt:

    1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer auf Grund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Soweit der Kaufpreis nicht vollständig erbracht ist, steht dem Verkäufer das Recht zum Besitz an Fahrzeug und aller Fahrzeugdokumente/-Unterlagen dem Verkäufer zu.
    2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
    3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag erfordern die schriftliche Zustimmung des Verkäufers.
  • §6. Fahrzeugübergabe/Zulassungsmodalitäten/Kaufpreiszahlung:

    Der Kaufpreis muss bis 15 Uhr am Vortage vor der Zulassung entrichtet sein. Es gelangen keine Fahrzeuge in die Zulassung, solange der vollständige Kaufpreis noch nicht entrichtet ist. Die Übergabe von Fahrzeug, Fahrzeugdokumenten einschließlich Serviceheft und Fahrzeugschlüssel erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung. Zahlungen werden als Überweisung oder in Bar, in Euro, angenommen. Andere Zahlungsmittel oder Zahlungsformen werden nicht akzeptiert. Sämtliche Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.

    Die Preise bei Bestellung gelten bis zur Lieferung, solange keine Modelländerung oder Ausstattungsänderung eintritt. Bei zwischenzeitlichen Modelländerungen oder Ausstattungsänderungen werden die Mehrpreise des Lieferanten an den Käufer weiterberechnet. Es kann auch vorkommen, dass der Hersteller oder Lieferant bei Modelländerung die ursprüngliche Bestellung storniert, so dass das Nachfolgemodell erneut neu bestellt werden muss. Der Käufer kann in diesen Fällen keinen Schadenersatz gegenüber dem Verkäufer verlangen.  Für den Kunden besteht dann allerdings auch keine Abnahmeverpflichtung auf das Nachfolgemodell. Die ursprüngliche Bestellung verliert in diesem Falle Ihre Gültigkeit.
    Ist der Kunde an einer Lieferung des Nachfolgemodells interessiert und ist das Modell verfügbar, muss er in diesem Falle eine neue Bestellung zu den Nachfolgekonditionen tätigen.

  • §7. Nebenabreden:

    Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Nebenabreden keine Gültigkeit haben, wenn diese nicht als Zusatz im Vertrag festgehalten worden sind.

  • §8. Herstellergarantie:

    1. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verkäufer kein Vertragshändler eines Fahrzeugherstellers ist, somit keine klassischen Neuwagen verkauft, bei denen die Herstellergarantie ab Zulassung des Fahrzeuges durch den Käufer beginnt.
    2. Auch wird der Käufer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Herstellergarantie immer ab dem Tage der ersten Zulassung, bzw. Werksauslieferung des Fahrzeuges zu laufen beginnt. Der Käufer hat also immer nur eine Hersteller-Restgarantie, bzw. sogar unter Umständen keine Herstellergarantie mehr.
    3. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verkäufer für die Durchsetzung der Garantieansprüche keine Haftung übernimmt. Dieser genannte Haftungsausschluss gilt sowohl für EU-Fahrzeuge, als auch für Importfahrzeuge, welche nicht aus EU-Ländern kommen.
  • §9. Sachmängelhaftung:

    Gegenüber Unternehmen, die im gewerblichen Fahrzeughandel tätig sind, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
    Ansprüche auf Grundlage gesetzlicher Sachmängelhaftung sind gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen. Der Vermittler kann diesbezügliche Reklamationen ggf. entgegennehmen und an den Verkäufer weiterleiten. Erwirbt der Käufer das Fahrzeug in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, reduziert sich die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Sachmängel auf ein Jahr, sofern nicht der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder ein Beschaffungsrisiko übernommen hat. Die Reduzierung gilt auch nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso sind hiervon ausgenommen Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, sowie die Verletzung der unter §3 näher bezeichneten vertragswesentlichen Pflichten. Möglicherweise hat der Käufer im Falle eines Sachmangels die Wahl der Inanspruchnahme zwischen seinem Verkäufer und dem liefernden Vertragshändler. Nimmt der Käufer den Verkäufer auf Grundlage der gesetzlichen Sachmängelhaftung in Anspruch, tritt er gleichzeitig zugunsten des Verkäufers im Umfang der Realisierung dieser Ansprüche seine etwaigen Ansprüche aus der gleichen Sache gegen den liefernden Vertragshändler oder den Hersteller ab.

  • §10. Abnahmetermin:

    Bleibt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises länger als acht Tage nach vereinbarter Fälligkeit und/oder mit der Abnahme des Kaufgegenstandes ab mitgeteiltem Bereitstellungsdatum in Rückstand, so kann der Verkäufer (ggf. vertreten durch den Vermittler) dem Käufer eine Nachfrist setzen und nach Ablauf dieser Frist durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Verkäufer bzw. der Vermittler kann dann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Verlangt der Verkäufer bzw. der Vermittler Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des vereinbarten Bruttokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer bzw. der Vermittler einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

  • §11. Zurückbehaltungsrecht:

    Will ein Käufer ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, geht das nur, wenn die Forderung des Käufers auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Abrechnung ist der Käufer nur berechtigt, wenn der Verkäufer die Forderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.

  • §12. Wichtige Hinweise:

    1. Emissions- und Verbrauchsdaten, Fahrzeugsteuer Einstufungsklassen (M-N), Euronormen, Motorisierung, Leistung, Ausführungsnahmen, Ausstattungsmerkmale, Fahrzeugzulassungsdokumente, Herstellergarantie usw. können trotz gleicher Fahrzeugmodelle wie in Deutschland unterschiedlich sein, da diese vom Hersteller für andere Bestimmungsländer gebaut worden sind. Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer sind daher ausgeschlossen.  Die angegebenen Emissions-/Verbrauchswerte wurden nach den bisher vorgeschriebenen Messverfahren (§2 Nm. 5,6,6a PKW-EnVKV in der gegenwärtig geltenden Fassung) ermittelt.
      Neuerdings kommen auch bereits Fahrzeuge neuerer Emissionsklassen, einschließlich der nach WLTP-Messverfahren gemessenen Fahrzeuge zur Auslieferung. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
      Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeuges hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden für den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen Personenkraftfahrzeugmodelle ist unentgeltlich an jedem Verkaufsort in Deutschland erhältlich, an dem neue Personenkraftfahrzeugmodelle ausgestellt oder angeboten werden. Weiterhin erhalten Sie die Informationen unentgeltlich bei „DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH“. Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer sind daher ausgeschlossen.
    2. Aus Beispielfotos, die im Internet eingestellt sind, kann der Käufer kein Recht bezüglich bestimmter Ausstattungsmerkmale ableiten. Maßgeblich für die Ausstattungsmerkmale ist die Beschreibung des Fahrzeuges.
  • §13. EU-Fahrzeug/Import-Fahrzeug:

    1. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Verkäufer kein Vertragshändler eines Fahrzeugherstellers ist und somit auch keine klassischen Neuwagen verkauft, sondern
      1. EU-Fahrzeuge, mit und ohne Zulassung.
      2. Import-Fahrzeuge, mit und ohne Zulassung.
    2. Nach deutschem Recht sind EU/Importfahrzeuge mit und ohne Tageszulassung als neu zu bezeichnen, wenn diese:
      1. nicht mehr als 12 Monate zwischen Produktion, Kauf und Zulassung vergangen aufweisen.
      2. das Modell noch unverändert hergestellt wird.
      3. nicht mehr als 1.000 Km gefahren wurden.
    3. Auch wird der Käufer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach deutschem Recht Fahrzeuge als Gebrauchtfahrzeuge zu bezeichnen sind, wenn diese
      1. mehr als 12 Monate zwischen Produktion, Kauf und Zulassung vergangen sind.
      2. das Modell unverändert hergestellt wird
      3. mehr als 1.000 Km gefahren wurden
  • §14. Ausstattungsmerkmale / Fahrzeugdaten:

    Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Angabe der Ausstattungsmerkmale und Fahrzeugdaten oder bei Bestellung in der Fahrzeugproduktion irrtümlicherweise Fehler seitens des Verkäufers oder seines Lieferanten passieren können, was dazu führt, dass die in der Bestellung enthaltenen Ausstattungsmerkmale und Fahrzeugdaten nicht mehr vertragsgemäß sind. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in solchen speziellen und sehr seltenen Fällen folgende Regelungen Anwendung finden:

    1. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Fahrzeug vom Käufer nicht zugelassen ist und keine Km und Beschädigungen hat.
      Sollte das Fahrzeug vom Käufer zugelassen sein, Km und/oder Beschädigungen haben, so findet die Anwendung des §9, Punkt 3 Absatz a/b unter Berücksichtigung des §9, Punkt 4 Anwendung. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer sind ausgeschlossen.
    2. Falls der Käufer auf die Lieferung des Fahrzeuges besteht, muss er dem Verkäufer die Möglichkeit geben, das Fahrzeug nochmals neu zu den  üblichen Liefer- und Vertragsbedingungen zu bestellen. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer sind ausgeschlossen.
    3. Falls der Käufer das Fahrzeug trotz Falschlieferung kaufen möchte wird dieses wie folgt geregelt:
      1. Bei Minderwert: Muss der Verkäufer dem Käufer einen Preisnachlass gewähren.
      2. Bei Mehrwert: Muss der Käufer an den Verkäufer den Mehrpreis bezahlen.
    4. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Preisnachlass oder Mehrpreis ausschließlich die Einkaufspreise des Verkäufers gültig sind.
  • §15. Gebrauchtwagen/Jahreswagen/Jungwagen:

    1. Reparierte Schäden und Unfallschäden
      Der Verkäufer bezieht seine Gebrauchtwagen von Miet- und Leasingfirmen und Privatpersonen, welche unter Umständen instandgesetzte Schäden oder Unfallschäden gehabt haben können. Schadenersatz, Wandlung oder Minderung ist daher ausgeschlossen. Sollte es vorkommen, dass ein Fahrzeug nicht fachgerecht instandgesetzt worden ist, so dass die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigt ist und es nachgewiesen werden kann, dass dieser Mangel vor der Auslieferung beim Verkäufer bestanden hat, muss der Käufer dem Verkäufer das Fahrzeug zur Verfügung stellen, damit dieser den Mangel fachgerecht beseitigen kann. Falls der Käufer eine andere Werkstatt beauftragt, besteht somit kein Anspruch auf eine Kostenübernahme. Für die Zeit der Ausbesserungsarbeiten kann der Käufer einen kostenpflichtigen Mietwagen oder Ersatzwagen zur Verfügung gestellt bekommen. Die Kosten hierfür werden vom Verkäufer nicht übernommen.
  • §16. Rücknahmebedingungen:

    Alle möglichen Rücknahmeabwicklungen die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers erläutert sind, werden wie folgt geregelt.

    1. Die Erstellung der Fahrzeuggutschrift, Rücküberweisung oder Umbuchung sowie Verrechnung der Fahrzeugzahlung ist unwiderruflich unter folgenden Voraussetzungen möglich. Andere Regelungen sowie Vorgehensweisen und Ausnahmen sind ausgeschlossen.
      1. Wenn der Käufer das Fahrzeug auf eigene Kosten ohne Veränderung seiner Eigenschaften (Zulassung, Km, Schäden, Fehlteile) dem Verkäuferübergeben hat.
      2. Der Käufer alle erhaltenen Fahrzeugdokumente sowie Fahrzeugunterlagen dem Verkäufer übergeben hat.
  • §17. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

    Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

  • §18. Schiedsstelle:

    Ist der Verkäufer, bzw. Vermittler Mitglied im Bundesverband Freier KFZ-Händler e.V. Bonn, kann der Käufer im Streitfall dessen Schiedsstelle schriftlich anrufen. Einigungsvorschläge der Schiedsstelle sind für den Käufer kostenlos und nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Seiten angenommen werden. Wird eine Schiedsstelle auf Antrag beider Parteien als Schiedsgutachter tätig, sind die von ihr getroffenen Feststellungen für beide Parteien verbindlich, es sei denn, sie sind offenbar unrichtig. Durch die Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt. Adressat für den Kontakt zur Schiedsstelle ist der BVfK e.V. 53113 Bonn Bundeskanzlerplatz/Reuterstr.241 Tel.: 0228 85 40 90 FAX: 0228 85 40 928 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. www.automobilverband.de

  • §19. Fahrzeugdokumente/-unterlagen:

    1. Alle Fahrzeugdokumente sind in der Norm des Herkunftslandes und deren Sprache.
    2. Fahrzeugdokumente/-unterlagen werden vom Verkäufer erst nach Zahlungseingang an den Käufer oder seine bevollmächtigte Person/Spedition bei der Fahrzeugabholung durch ein Übergabeprotokoll ausgehändigt, wenn diese beim Verkäufer vorliegen. Wenn diese dem Verkäufer bei der Fahrzeugabholung nicht vorliegen werden diese dem Käufer später mit einem Versandprotokoll auf normalem Postwege versendet.
      (Die Servicehefte werden von unseren Lieferanten binnen ca. 6-8 Wochen nach Fahrzeugübernahme durch den Endkunden an uns übersandt. Der Verkäufer benachrichtigt den Käufer wenn die Servicehefte bei uns zur Abholung gegen Empfangsbekenntnis bereit liegen. Gegen Übernahme der Einschreibegebühr können die Servicehefte auch an den Käufer per Post versendet werden. Der Einschreibebeleg dient in diesem Falle als Empfangsbekenntnis).
  • §20. Gerichtsstand:

    Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
    Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Gerichtsstand Bensheim.

  • §21. Salvatorische Klausel:

    Der Käufer kauft nach Kenntnisnahme und unter Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich vor seine AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

§22. Abtretungserklärung:

Hiermit trete ich im Umfang die unter §9 beschriebenen etwaige Ansprüche gegen den liefernden Vertragshändler und/oder Hersteller an den Verkäufer ab:

…………………………………………………………………
Ort, Datum, Unterschrift Käufer

Hiermit nimmt der Verkäufer die nebenstehende Abtretung an:



…………………………………………………………………
Ort, Datum, Unterschrift Verkäufers