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Häufige Fragen

Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen und Antworten zu Reimporten bzw. EU-Fahrzeugen zusammengestellt.
  • 1. Was heißt denn eigentlich Reimport?

    Als Re-Importe werden Fahrzeuge bezeichnet, die meist aus einem europäischen Land in ein anderes europäisches Land und später wieder zurück verkauft werden. Da es keine Zollschranken mehr gibt und die steuerlichen Gegebenheiten immer mehr vereinheitlicht werden, hat der Verkauf an Re-Importen stark abgenommen.

    EU-Importe sind Fahrzeuge, die aus anderen europäischen Ländern nach Deutschland eingeführt werden. Durch teils günstigere Einkäufe haben wir so die Möglichkeit, hiesige Preise sehr oft zu unterlaufen.

    Dazu kommt, dass die Hersteller Ihre Abgabepreise in den verschiedenen Ländern zum größten Teil immer noch sehr unterschiedlich gestalten. Es stellt sich daher häufig, aber eben nicht immer heraus, dass die Fahrzeuge in Deutschland mit am teuersten gehandelt werden.

    Ein weiterer Vorteil ist die Verfügbarkeit der Fahrzeuge. Selbst wenn in Deutschland gerade mal ein Modell noch nicht lieferbar ist, oder gerade mal einen Lieferengpass hat, sind wir meistens in der Lage diese Fahrzeuge aus einem anderen europäischen Lieferland zu besorgen.
    Natürlich unterliegen wir dann besonders wieder den Marktgesetzen von Angebot und Nachfrage und müssen in diesen Fällen meistens mit höheren Einstandspreisen bei den Lieferanten im Ausland rechnen, da sich die Verknappung eines Landes in den anderen europäischen Ländern wie ein „Lauffeuer" herumspricht. In diesen Fällen können wir zwar preislich nicht triumphieren und unterliegen sogar manchmal, aber wir können unter Umständen eine Ware liefern, die andernorts gar nicht oder nur schwer zu bekommen ist.

  • 2. Sind EU-Fahrzeuge schlecht ausgestattet?

    Der Slogan "Reimporte sind minderwertig ausgestattet." wird häufig zu Unrecht benutzt.
    Der wahre Hintergrund ist meistens die Besteuerung durch eine zusätzliche Luxussteuer und die dortigen Händler reagieren mit weniger üppig ausgestatteten Modellen um die Fahrzeuge nicht zu teuer werden zu lassen.

    Ein weiterer Grund kann sein, dass das Lohnniveau im Bezugsland noch sehr niedrig ist und der Hersteller in diesen Ländern weniger Ausstattung verbaut, damit sich die Leute dort den Wagen noch leisten können. (Beispiel: 2 Airbag, statt 4 oder gar 6 Airbag / kein ESP statt mit ESP usw.)
    Über Sinn oder Unsinn lässt sich ja bei manchen Extras auch trefflich streiten, sodass am Ende nur zählt, was der Kunde tatsächlich haben möchte.

    Weitere Möglichkeiten der Einsparung bieten sich den Herstellern durch unter Umständen kürzere Garantielaufzeiten bei der Fahrzeuggarantie, der Lack- oder Durchrostungsgarantie. Aufgrund der EU-Gesetzgebung aus Brüssel haben sich die Hersteller in der Fahrzeuggarantie bei Neuwagen auf die Mindestzeit von 2 Jahren angepasst. Alles was länger ist, basiert auf der Freiwilligkeit des jeweiligen Herstellers. Deshalb könnten auch die Garantiebedingungen in den Seviceheften unterschiedlich abgefasst sein.

    Aus diesem Grunde gelten im EU-Fahrzeughandel grundsätzlich nur die Servicehefte der jeweiligen Bezugsländer in der jeweiligen Landessprache des Bezugslandes. Anders bei den Betriebsanleitungen. Diese geben wir, falls möglich, in Deutscher Sprache mit, damit Sie die Bedienung des Fahrzeugs möglichst schnell erlernen. Die Bedienung ist i.d.R. Länderübergreifend gleich und nur abhängig von mehr oder weniger Extras.
    Dies soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir in all diesen Ländern selbstverständlich die Möglichkeit haben noch weitere Extras hinzu zu bestellen.
    Wie Sie sehen, bieten sich uns schon eine Menge Möglichkeiten im Eu-weiten Markt.

    Damit für Sie das ganze übersichtlich bleibt, schreiben wir die Basis- u. Sonderausstattung unserer Fahrzeuge i.d.R. stets ins Angebot, bzw. ins Internet. Vergleiche zu den in Deutschland angebotenen Modellen stellen wir an dieser Stelle grundsätzlich nicht an, da der Aufwand hierzu erheblich wäre.

    Für jedes Importfahrzeug stehen exakte Angaben zur Ausstattung und Preisen für eventuelle Extras zur Verfügung. Bei speziellen Fragen sprechen Sie uns darauf an.

  • 3. Sind EU-Fahrzeuge von schlechterer Verarbeitungsqualität?

    Diesen Vorwurf weisen wir entschieden zurück. Die meisten Hersteller bauen ein Modell immer nur an einem Produktionsstandort darum kann keineswegs von minderwertiger Qualität die Rede sein. Die zur Anwendung kommenden Bauteile sind von einheitlicher Qualität.

    Etwas anderes ist es, wenn ein Hersteller eine andere Ausstattung für ein bestimmtes Lieferland wählt und z. B. die Ausstattung geringer ausfällt (s. o.) oder die Polsterfarben abweichen, oder in kalten Ländern stärkere Anlasser, Lichtmaschinen und Türdichtungen verbaut sind oder einfach nur ein wenig mehr oder weniger an Schalldämmung verbaut wird.

    Beim EU-Autohandel hat sich mittlerweile die Abgasnorm EURO 4 bei Otto- und Dieselmotoren zum Standard etabliert. Anders bei den Dieselpartikelfiltern. Diese sind meist nur gegen Aufpreis erhältlich.

  • 4. Gibt es bei Importen andere Motorvarianten?

    Nein. Meist entsprechen die Motorvarianten denen, die auch in deutschen Fahrzeugen verbaut wurden.

    Dies hat seine Gründe in den europaweit einheitlichen Zulassungsrichtlinien für Kfz. 
    Kraftfahrzeuge erhalten die "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung", kurz COC.
    Diese Norm legt fest, dass alle Fahrzeuge, die für Länder der EU hergestellt werden über die gleichen technischen Grundvoraussetzungen verfügen müssen
    Darüber hinaus ist die Erfüllung der EURO-4 Abgasnorm beim zulassen eines Neuwagens in Deutschland obligatorisch. Wie bereits erwähnt, erfüllen die von uns angebotenen Neufahrzeuge erfüllen diese Norm.

    Feinstaubplakettenverordnung! - Zum einfachen Verständnis formulieren wir dies so:

    • Benziner mit geregeltem 3-Wege-Kat, also Fahrzeuge seit ungefähr 2005 erfüllen i.d.R. die Anforderungen an die Plakette Nr.4 (grün).
    • Diesel ohne Partikelfilter mit Abgasnorm EURO 3 erhalten i.d.R. Plakette Nr. 3 (gelb)
    • Diesel der Abgasnorm EURO 3 mit nachgerüstetem Partikelfilter erhalten i.d.R. Plakette Nr. 4 (grün).
    • Diesel der Abgasnorm EURO 4 mit und ohne Partikelfilter erhalten die Plakette Nr. 4 (grün).

    Fahrzeugsteuer:

    • Benziner EURO 3 + EURO 4 liegen bei ca. 7,00 EUR/100 ccm Hubraum
    • Diesel EURO 3 + EURO 4 liegen ohne Partikelfilter bei ca. 16,20 EUR/100ccm Hubraum
    • Diesel EURO 3 + EURO 4 mit Partikelfilter, welche die vorgeschriebenen Partikel-Emmissionswerte erreichen, sparen 1,20/100ccm und liegen also bei ca. 15,00 EURO.

    Bei einem Motor mit 2000 ccm sparen Sie mit Partikelfilter pro Jahr ca. 20x1,20 EUR= 24,- EUR an Fahrzeugsteuer. Die Partikelfilter-Nachrüstung wird bei älteren Fahrzeugen mir einem Steuerguthaben von rund 330,- EUR belohnt. Bei einem Nachrüstpreis für einen Partikelfilter von Durchschnittlich 600-800 EUR beträgt Ihr Eigenanteil dann umgerechnet ca. 400-500 EUR. Also macht sich der Filter nach ca. 18-19 Jahren bezahlt.

    Wenn Sie einen Neuwagen ohne Partikelfilter jetzt erst erwerben, bekommen Sie natürlich keinen Nachrüstzuschuß mehr vom Finanzamt.
    Der Partikelfilter reinigt sich normalerweise selbst. (Wenn er will). Wenn er nicht will, fangen die in Auto-Bild beschriebenen Probleme mit den Regenerationsfahrten an. Wenn man Pech hat meldet der Wagen immer öfter, dass er eine Regenerationsfahrt benötigt. (i.d.R. Tempo 70 mit 15 Minuten (Autobahn).
    Fahrzeuge mit Diesel-Partikelfilter (kurz: DPF) benötigen daher auch ein Öl, welches rückstandsfreier verbrennt, als bisher verwendete Öle. Diese Öle klassifizieren sich in die Gruppen C1, C2, C3 u. sind i.d.R. teurer als herkömmliche Syntheticöle.
    Die Entscheidung, ob Sie ein Fahrzeug mit oder ohne Partikelfilter erwerben möchten, müssen Sie selbst treffen.

  • 5. Kann es Probleme bei der Zulassung geben?

    Nein. Jedes Fahrzeug wird Ihnen mit allen für die Zulassung erforderlichen Dokumenten und den üblichen 3 Jahren TÜV und AU geliefert.
    Bei Fahrzeugen mit Tageszulassung beginnt Garantie, TÜV, sowie AU wie gewohnt ab dem Tag der ersten Zulassung.

    Gerne übernehmen wir für Sie die Zulassung (und evtl. Abmeldung ihres vorherigen Kfz). Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an.

    Tageszugelassene Fahrzeuge wurden i.d.R. nur 1 Tag zugelassen und am nächsten Tage bereits wieder stillgelegt, weil einige Hersteller möglicherweise den Verkauf an Wiederverkäufer (und dazu zählen wir) nur mit Tageszulassung billigt. Wenn das Fahrzeug dennoch nicht gefahren wurde, bzw. der tatsächliche Km-Stand unter 100 Km liegt, sprechen wir im rechtlichen Sinne immer noch von einem "Neuwagen mit Tageszulassung".
    Entsprechende Gerichtsurteile bestätigten dies bereits.

  • 6. Verfügt mein Fahrzeug denn auch über Werksgarantie?

    Beim Import von PKWs innerhalb der EU bleibt die Garantie / Gewährleistung erhalten. Alle Neuwagen, mit Ausnahme von Tageszulassungen, verfügen über die volle Herstellergarantie! 
    Die Garantieansprüche können damit bei jedem Vertragshändler geltend gemacht werden.

  • 7. Wie groß sind die Ersparnisse bei EU-Fahrzeugen?

    Die Ersparnisse bei Kauf eines Neufahrzeuges aus dem Europäischen Ausland gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers variieren je nach Hersteller und Model.
    Ersparnisse von zum Teil über 4000.-€ sind möglich.

  • 8. Woher kommt der Preisunterschied beim KFZ-Import?

    Die Ursache liegt zum größten Teil bei der Berechnung des Nettopreises der Fahrzeuge im europäischen Ausland. Um Fahrzeuge in anderen Ländern mit teilweise wesentlich höheren Steuerbelastungen immer noch zu moderaten Preisen anbieten zu können, wird der Werksabgabe-Preis niedriger gehalten als in Deutschland.